Es kommt auf die Geschwindigkeit an

Fahrräder mit elektronischer Unterstützung sind gefragt wie nie. Besonders Ältere treten jetzt wieder häufiger in die Pedale und freuen sich über die wiedergewonnene Mobilität. Was viele nicht wissen: Pedelecs und E-Bikes sind keineswegs Synonyme. Beim Pedelec unterstützt ein Elektromotor den Radfahrer beim Treten – er kann auf die Motorunterstützung aber auch ganz verzichten. Daher zählt das Pedelec bis 25 km/h zu den führerscheinfreien Fahrrädern. Das E-Bike hingegen fährt auf Knopfdruck, ohne dass der Fahrer treten muss. Ab sechs Kilometer pro Stunde sind E-Bikes deshalb zulassungspflichtig. „Speed-Pedelecs sind mit einer Tretkraft bis zu 45 km/h wesentlich schneller und werden als Kleinkrafträder eingestuft“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Daher besteht bei ihnen eine Schutzhelmpflicht nach ECE-Norm.“ Ein einfacher Fahrradhelm reicht nicht aus, zudem werden Versicherungskennzeichen benötigt. Sie dienen als Nachweis zur Haftpflichtversicherung und sind maximal ein Jahr lang gültig. (Advertorial)

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