Arbeitsunfälle bringen je nach Schwere viel Aufregung mit sich. Jetzt heißt es, kühlen Kopf zu bewahren. „Wenn es kein akuter Notfall ist, sollten Betroffene so schnell wie möglich einen Durchgangsarzt aufsuchen“, rät Petra Timm, Sprecherin des Personaldienstleisters Randstad. „Er ist von der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen und geschult.“ Adressen dieser Ärzte sind im Internet unter www.dguv.de zu finden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, per Aushang über den zuständigen Durchgangsarzt zu informieren. Kommt der Beschäftigte zuerst ins Krankenhaus, müssen die Ärzte informiert werden, dass es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt. Nach der Erstbehandlung ist dann wieder der Durchgangsarzt zuständig. Wer sich auf dem direkten Arbeitsweg verletzt, ist übrigens auch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. (Advertorial)

 

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